Namensrecht Burscheid
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Im Rahmen der Begründung einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beraten wir Sie gerne, ob für Sie der Abschluss eines Ehevertrages oder eines Lebenspartnerschaftsvertrages sinnvoll ist und welche Inhalte er bezogen auf Ihre Situation haben sollte. Der Vertrag selbst bedarf notarieller Beurkundung.
Bei Trennung und Ehescheidung beraten und vertreten wir Sie in allen damit zusammenhängenden Fragen wie
- Kindesunterhaltansprüchen
- Trennungs- und nachehelichen Unterhaltsansprüchen der Partner, Fragen des Umgangs mit gemeinsamen Kindern, Vermögensaufteilung
- Zugewinnausgleich
Wenn es zu einer Trennung kommt, die im Gegensatz zur Scheidung die eigentliche Beendigung einer Partnerschaft ist, können wir die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen aufnehmen. Hierbei ist zwischen dem Ehegattenunterhalt sowie dem gegebenenfalls anfallenden Kindesunterhalt zu unterscheiden.
Eine Ehescheidung nach deutschem Recht setzt grundsätzlich voraus, dass die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben zum Zeitpunkt der Scheidung. Ist einer der Ehepartner nicht deutscher Staatsangehöriger, kann ganz oder teilweise ausländisches Recht zur Anwendung kommen. Auch für solche Scheidungen finden Sie bei uns den kompetenten Gesprächspartner
In jedem Ehescheidungsverfahren ist grundsätzlich der Versorgungsausgleich durchzuführen, der besagt, dass alle Versorgungs- und Rentenanwartschaften, die einer der Partner während der Ehe erworben hat, geteilt werden.